Onlinevermarktung |
Landgericht Aachen: Allgemeine Geschäftsbedingungen von Layer-Ads unwirksam |
| von RA Rüdiger Bodemann |
Mit Urteil vom 08.08.2008 (Az.: 6 S 195/07) hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Aachen entschieden, dass bestimmte Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Layer-Ads deren Vertragspartner unangemessen benachteiligt und daher unwirksam sind. Layer-Ads hatte die Vergütung eines Webseitenbetreibers für die Einblendung der Werbelayer auf dessen Webseite mit der Begründung verweigert, man habe einen Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgestellt. Schon das Amtsgericht Aachen verurteilte Layer-Ads zur Zahlung der fälligen Vergütung (Urteil vom 10.08.2007, Az.: 5 C 108/07). Die dagegen eingelegte Berufung hatte keinen Erfolg. Ein Link zu diesem Urteil folgt in Kürze. Kontakt zu diesem Beitrag: |