FAQ - Häufig gestellte Fragen
Mandatierung-
Wie kann ich HOELLER RECHTSANWÄLTE mit der Rechtsvertretung beauftragen?
Prinzipiell muß der Aufnahme unserer Tätigkeit eine Bevollmächtigung vorausgehen. Das Vollmachtsformular senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu, jedoch können Sie auch die online-Vollmacht ausfüllen, audrucken und unterschrieben an unseren zuständigen Standort versenden.
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Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, gibt es Besonderheiten bei der Mandatierung?
Auch hier bedarf es der anwaltlichen Bevollmächtigung durch den Rechtsschutz-Versicherten. Bitte übersenden Sie uns mit der Vollmacht zugleich eine Kopie Ihres Versicherungsscheins. Sodann setzen wir uns zur Erlangung einer Kostendeckungszusage mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung. Diese wird, sofern kein vertragsmäßiger Ausschluß Ihrer Rechtsstreitigkeit vorliegt, in aller Regel erteilt.
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Was kann ich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen?
Neben dem vorgenannten Selbstdruck der Vollmacht kommt es natürlich während des ganzen Verfahrens auf eine schnelle und verlustfreie Kommunikation an. Hierfür ist es hilfreich, wenn Sie uns alle Ihre Kommunkationsmittel nennen und vor allem auch ein E-Mail-Postfach bereitstellen. So können eingehende Schriftsätze oder Vertragsentwürfe schneller ausgetauscht werden. Auch Gerichte passen sich dem technologischen Fortschritt an und akzeptieren in zunehmendem Maße elektronische Dokumente. Sofern wir im Rahmen der Mandatsbearbeitung in den Besitz von umfangreichen Daten gelangen müssen und diese bei Ihnen bereits vorhanden sind, wäre der Versand eines Datenträgers an uns natürlich hilfreich.
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Was wird mich die Rechtsvertretung kosten?
Diese aus der Sicht eines Mandanten (nach dem Erfolg eines Rechtsstreits) wohl zweitwichtigste Frage ist unmittelbar an den Ausgang eines Verfahrens gekoppelt und daher im Zeitpunkt der Mandatierung ebensowenig punktgenau vorhersagbar, wie das Obsiegen oder Verlieren im Streitfall selbst.
Der Grundsatz lautet: Es zahlt, wer verliert. Je größer also die Chancen, im Rechtsstreit zu gewinnen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, an den Kosten beteiligt zu werden. Ausnahmen gibt es aber auch hier: Ist die unterlegene Partei insolvent, so können die Verfahrenskosten auch der obsiegenden Partei auferlegt werden. Umgekehrt kann auch ein verlorener Rechtstreit "kostenlos" ausgehen, wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind.
Das Gebiet des Kosten- und Gebührenrechts ist sehr vielschichtig und Gegenstand ganzer Abschlußprüfungen für Rechtsanwaltsfachangestellte. Insofern bitten wir um Verständnis, wenn wir Ihnen eine Schätzung der zu erwartenden Kosten erst nach der Kenntnis Ihrer speziellen Sachlage geben können.
Die anwaltliche Vergütungs- und Gebührenberechnung richtet sich nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) und ab dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben ist es aber auch möglich, für Sonderformen der Beratung oder Begutachtung eigens dafür zugeschnittene Konditionen, wie etwa Pauschalvergütungen oder zeitaufwandsabhängige Honorare zu vereinbaren.
Ist es möglich, den Rechtsanwalt auf Erfolgsbasis zu bezahlen?
Rechtsanwälte sind keine Prozeßfinanzierer. Sie sollen nicht das wirtschaftliche Risiko der Verfahren ihrer Mandanten tragen. Der Gesetzgeber hat sich bewußt gegen amerikanische Verhältnisse auf dem deutschen Rechtsberatungsmarkt entschieden und die erfolgsabhängige Honorarvereinbarung (sog. contingency fee basis) in § 49 b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung für unzulässig erklärt:
"(2) Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird (Erfolgshonorar) oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrags als Honorar erhält (quota litis), sind unzulässig."
Die Norm zielt vor allem auf den Schutz des Mandanten vor einem unverhältnismäßigen Vermögensverlust ab. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars birgt die Gefahr, daß der Rechtsanwalt von sach- und rechtsfremden Motiven geleitet wird, um die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Erfolgsbeteiligung zu schaffen. Jedes diesem Verbot zuwiderlaufende Verhalten setzt einen Rechtsanwalt wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen seiner Kollegen und der Berufsverbände aus.
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Wie werden meine persönlichen Daten behandelt?
Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten unserer Mandanten vertraulich behandelt und gegen Kenntnisnahme durch Dritte besonders geschützt. Hierzu sind wir auch gesetzlich verpflichtet. Auf folgende Unsicherheit ist jedoch hinzuweisen: E-Mails über das Internet passieren auch Verkehrsknoten (Server), deren Sicherheit gegen Hackerangriffe nicht in unserem Einflußbereich liegt. Sollten Sie also beim Versand von sensiblen Daten Bedenken haben, benutzen Sie bitte den konventionellen Postweg.